
Fragen und Antworten
FAQ
Als Fachbetrieb für Bodenverlegung und Raumgestaltung bieten wir fast ausschließlich Komplett Pakete an.
Wir kümmern uns um das entfernen und entsorgen Ihrer alten Bodenbeläge,
Die Vorbereitung des Untergrundes.
Sowie die Verlegung des neuen Bodenbelages inkl. aller Materialien und Nebenleistungen.
Den gleichen Rundum Service erhalten Sie selbstverständlich bei all unseren Leistungen
Nach der Kontaktaufnahme und Beratung in unseren Ausstellungsräumen bestellen wir Ihnen Größere Muster der ausgesuchten Bodenbeläge (kostenfrei) und vereinbaren einen vor Ort Termin um weitere Fragen zu klären, die Räumlichkeiten aus zu messen und sich einen Überblick über die Gegebenheiten zu verschaffen.
Danach erstellen wir Ihnen ein Angebot über die auszuführenden Arbeiten.
Wenn Sie uns den Auftrag erteilt haben, vereinbaren wir einen Termin zur Ausführung. Und setzen diese in dem vereinbarten Zeitraum um.
Diese Frage lässt sich leider nicht im Vorfeld beantworten.
Hier spielt es immer eine Rolle was für ein Boden verlegt werden soll, wie die Gegebenheiten in den Räumen ist als auch auf die Größe der zu verlegenden Fläche.
Durch unter anderem Diese Faktoren lässt sich im Vorfeld Pauschal kaum ein Preis Beziffern. Dennoch versuchen wir immer ein Faires, attraktives Angebot für unsere Kunden abzugeben.
Eine explizite Staatliche Förderung gibt es Für die Renovierung eine Fußbodens nicht.
Allerdings kann 20% der Handwerkerkosten bis zu 6000€ im Jahr steuerlich geltend machen.
Dies Zählt ausschließlich für die geleistete Arbeit und nicht für verwendete Materialien.
Für Mehrfamilienhäuser ab 3 Parteien, gibt es die Möglichkeit der Landesförderung im Freistaat.
Hier erhält man bis zu 300€/qm bei einen Basisrenovierung und bis zu 500€/qm bei einer besonders nachhaltigen Sanierung.
Bei Pflegegradstufe 1-5 gibt es auch die Möglichkeit eines Zuschusses zur Wohnumfeld Verbesserung.
Dieser greift wenn eine Barrierefreie Verlegung, der Einbau von Rutschhemmenden Bodenbelägen oder der Boden zur Vermeidung von Stürzen gewechselt wird.
Dies wird bis zu 4000€ pro Maßnahme bezuschusst.
Die KFW 159 fördert auch den Altersgerechten Umbau.
mit einer Kreditsumme von bis zu 50.000€
Unterstützt diese eine Bodenerneuerung vorausgesetzt sie dient, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten (z. B. rutschhemmende Beläge, bodengleiche Übergänge)